GoBD: Darum geht‘s
Das Kürzel GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Im Kern beschäftigen sich die GoBD damit, wie elektronische Geschäftsdokumente erstellt und archiviert werden sollen, damit das Finanzamt sie als Belege für die Ermittlung von Steuern akzeptiert. Seit 2015 gelten diese umfangreichen Regeln zwingend für alle Unternehmen in Deutschland – auch für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, sofern diese buchführungspflichtig sind.
Wir beantworten Ihnen in 15 Minuten Ihre Fragen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
- Alles im Blick
- Einfache Bedienung
- Belege digitalisieren und archivieren
- Sichere elektronische Speicherung
- Effektives Arbeiten von überall
- Anforderungen der GoBD erfüllen
Arbeiten Sie jetzt GoBD-konform!
Einfach Formular ausfüllen und absenden!
Wie Sie GoBD-konforme Anforderungen erfüllen
Zeitgerechte Erfassung: Mobile Apps vereinfachen die zeitnahe Erfassung. Denn spätestens zehn Tage nach dem Geschäftsvorfall müssen Belege digital erfasst sein – so die Vorgaben der GoBD.
Nachvollziehbarkeit & Nachprüfbarkeit: Alle Bearbeitungen werden lückenlos und übersichtlich in der Software am Beleg protokolliert und geprüft.
Unveränderbarkeit: Ein einmal hochgeladener Beleg bleibt im Original erhalten und wird mit vollständiger Versionshistorie gespeichert.

GoBD-konformes Arbeiten ermöglichen
Vollständigkeit & Richtigkeit: Belege werden direkt am Geschäftsvorfall bzw. Buchungssatz hinterlegt. Steuerrelevante E-Mails und Dokumente, die den Charakter eines Handelsbriefs haben, werden mit dem Vorfall verknüpft.
Auffindbarkeit: Durch eine schnelle Volltextsuche und Drill-Down Funktionen können Informationen jederzeit schnell gefunden werden.
Unverlierbarkeit: Berechtigungseinstellungen stellen sicher, dass hochgeladene Dokumente und elektronische Informationen nicht gelöscht werden können.


Scopevisio unterstützt Sie dabei, GoBD-konform zu arbeiten
Wesentlicher Bestandteil der GoBD ist die sogenannte Verfahrensdokumentation. Darin beschreiben Unternehmen, wie sie Dokumente und Belege empfangen, erfassen, verarbeiten, ausgeben und aufbewahren. Scopevisio unterstützt Sie bei der Umsetzung der Verfahrensdokumentation im Arbeitsalltag durch Workflows, die Festlegung von Zuständigkeiten und die Protokollierung aller Bearbeitungsschritte.
Scopevisio ist zertifiziert
Scopevisio wird regelmäßig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) unter die Lupe genommen. Dabei orientiert PwC sich am Prüfungsstand PS 880 des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW). Das Testat bestätigt, dass Anwender mit Scopevisio GoBD-konform arbeiten können. Viel wichtiger aber ist: Scopevisio nimmt Ihnen jede Menge Arbeit beim Thema GoBD ab.

In Scopevisio Organisation sind viele Funktionen enthalten
Standardisierung
Implementierung von GoBD-konformen Prozessen
Konnektivität
Ganzheitliche Software inkl. Open-API-Schnittstelle
Automatisierung
Qualitätsverbesserung durch Prozessautomatisierung
Effizienz
Integrierte Volltexterkennung und Dokumentenmanagement
Datensicherheit
Sicheres Archivieren von Dokumenten
Made in Germany
Hosting und Datenspeicherung in Deutschland
Unser FAQ-Service
Die GoBD legen fest, wie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung durch Softwaresysteme umgesetzt werden müssen. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtzeitigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit sowie die Erfüllung der Aufbewahrungspflicht müssen jederzeit gewährleistet sein. Das gilt für die Verarbeitung und Aufbewahrung der digitalen Unterlagen, die Buchung und in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen jederzeit gewährleistet sein. Laut dem BMF-Schreiben muss zugleich eine umfassende Verfahrensdokumentation alle Schritte, Techniken und handelnden Personen beschreiben und ein internes Kontrollsystem die Funktionstrennung im Betrieb dokumentieren.
Die GoBD betreffen alle Unternehmer in Deutschland, die elektronische Buchführung mittels Software betreiben. Das gilt sowohl für buchführungspflichtige als auch für Einnahmenüberschuss-Rechner, die keine doppelte Buchführung pflegen. Alle müssen die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen des BMF beachten und eine Verfahrensdokumentation erstellen.
Alle steuerrelevanten IT-Systeme, Prozesse und Daten, darunter unter anderem Buchführungssysteme, Vor- und Nebensysteme, Dokumentenmanagement-Systeme, aber auch Kassensysteme, Zeiterfassung und sogar Taxameter sind betroffen. Entscheidend ist, ob in einem System buchführungs- oder aufzeichnungspflichtige Daten erzeugt, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden.
In den GoBD geht es vorrangig darum, die Beweiskraft Ihrer Buchführung zu erhalten. Im Zentrum stehen Ihre digitalen Belege und ihre softwaregestützten buchhalterischen und steuerlichen Prozesse.
Zentrale Anforderungen sind:
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständigkeit und Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchung und Erfassung
- Ordnung und Unverlierbarkeit
- Unveränderbarkeit
- Datenzugriff der Finanzbehörde
Das Finanzamt prüft die Einhaltung der GoBD im Rahmen von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuerprüfungen oder Lohnsteuerprüfungen
Werden die GoBD nicht eingehalten, ist mit steuerrechtliche Konsequenzen zu rechnen wie Steuernachzahlungen, Festsetzung von Nachzahlungszinsen, Meldung des Unternehmen an die Bußgeldstelle des Finanzamtes, Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn.
Können wir Ihnen weiterhelfen?

Live-Webinare
Sie wollen Scopevisio unverbindlich kennenlernen und mehr über die Software erfahren? Stöbern Sie durch unser Angebot und melden sich kostenlos an.

Online-Demo
Sie möchten mehr über die Software aus der Cloud erfahren? Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen welche Vorteile aus der Arbeit mit Scopevisio entstehen.

Rückruf
Sie haben Fragen oder möchten sich einfach beraten lassen? Vereinbaren Sie einen Rückruftermin. Unsere Experten helfen Ihnen gerne persönlich weiter.