Version 2.2, Stand: September 2023Besondere Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Buchhaltungsservices durch die Scopevisio AG
Rheinwerkallee 3
53227 Bonn
– AG Bonn, HRB 15257 –
vertreten durch die Vorstände:
Dr. Jörg Haas (CEO)
Alexander Kintzi (CRO)
Dr. Lukas Pustina (CTO)
Dr. Markus Cramer (CFO)
– nachfolgend Scopevisio –
Scopevisio AG
Kundenservice
Rheinwerkallee 3
53227 Bonn
Tel.: 0800 – 800 800 2
(kostenfrei aus dem deutschem Festnetz der deutschen Telekom, ansonsten ggf. abweichende Tarife – insbesondere Mobilfunktarif)
Scopevisio bietet Ihnen die von Scopevisio angebotenen unentgeltlichen Vermittlungsleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen für die unentgeltliche Vermittlung von Buchhaltungsservices an.
Durch Absendung Ihrer Vermittlungsanfrage bestätigen Sie, dass Sie die nachfolgenden Regelungen anerkennen:
§ 1 Vertragspartner; Geltungsbereich
1. Vertragspartner des Kunden für die unentgeltliche Vermittlungsleistung von Buchhaltungsservices ist die Scopevisio AG, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn.
Scopevisio ist nicht Vertragspartner für die Buchhaltungsservices an sich.
2. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Vermittlungsservice. Sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scopevisio oder eines Dritten finden diesbezüglich keine Anwendung. Etwaige sonstige bestehende Vereinbarungen werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
§ 2 Vermittlungsleistung; Vertragsbeziehungen
1. Scopevisio vermittelt dem Kunden auf dessen Anfrage den Kontakt zu einem selbstständigen Buchhalter oder Steuerberater (Scopevisio Servicepartner). Hierbei werden die Kundenangaben/-wünsche möglichst berücksichtigt. Die Vermittlung des Kontaktes erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Servicepartners.
Die von Scopevisio beworbenen Buchhaltungsservices beinhalten ausschließlich Buchhaltungsdienstleistungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Etwaige ergänzende, über den beworbenen Leistungsumfang der Scopevisio Buchhaltungsservices hinaus gehende Services, die ein vermittelter Servicepartner anbietet oder erbringt, sind nicht Bestandteil der Scopevisio Buchhaltungsservices bzw. deren Vermittlung.
Voraussetzung für die Erbringung der Scopevisio Buchhaltungsservices durch einen vermittelten Servicepartner ist, dass der Kunde mindestens die Scopevisio Software “Finanzbuchhaltung” oder “Einnahmenüberschussrechnung” gebucht hat.
2. Für die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Servicepartner gelten allein die zwischen diesen auf eigene Verantwortung separat abzuschließenden Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Scopevisio.
§ 3 Vertragsschluss Buchhaltungsservices
Der Vertrag über die Erbringung der Buchhaltungsservices wird selbstständig zwischen Kunde und Servicepartner geschlossen. Die Konditionen, wie z. B. Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten, richten sich nach dem mit dem Servicepartner abgeschlossenen Vertrag.
§ 4 Kostenfreie Vermittlung/Vergütung
Die Vermittlungsleistung durch Scopevisio ist kostenfrei. Scopevisio rechnet nur Services ab, für die der Kunde in direkter Vertragsbeziehung mit Scopevisio steht. Die angegebenen Preise für Buchhaltungsservices sind unverbindliche Preisempfehlungen. Der Servicepartner vereinbart seine Vergütung selbstständig mit dem Kunden und rechnet diese in der so vereinbarten Form gegenüber diesem ab.
§ 5 Haftung
Scopevisio haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenübertragung über das Internet, die sie nicht zu vertreten hat.
Scopevisio haftet im Zusammenhang mit Buchhaltungsservices nur für eine ordnungsgemäße Vermittlungsleistung. Die Haftung und Gewährleistung des Servicepartners richtet sich allein nach den zwischen dem Kunden mit dem Servicepartner vereinbarten Regelungen.
§ 6 Sonstiges
1. Die Vertragsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Scopevisio in Bezug auf die Vermittlung von Buchhaltungsservices dar.
2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
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