Die Finanzverwaltung hat sehr weitgehende Zugriffsrechte auf betriebliche Daten. Unternehmen sind verpflichtet, alle steuerrelevanten Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht in maschinenlesbarer und auswertbarer Form bereit zu halten.
Finanzamt besteht auf einfache Datenübernahme
In den GoBD (Abs. 176 und 177) heißt es: „Das Einlesen der Daten muss ohne Installation von Fremdsoftware auf den Rechnern der Finanzbehörde möglich sein. […] Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit rechtfertigt nicht den Einsatz einer Software, die den in diesem Schreiben niedergelegten Anforderungen zur Datenträgerüberlassung nicht oder nur teilweise genügt und damit den Datenzugriff einschränkt.“
Verbindliche Software-Lösungen
Um die automatische Analyse der vom Betrieb gelieferten Daten im Finanzamt zu gewährleisten, wurden 2002 bundesweit zwei Software-Lösungen eingeführt: IDEA für den Import, die Selektion und die Analyse großer Datenmengen und AIS TaxAudit für fortgeschrittene Analyse und Jahresabschlussprüfung. Beide Lösungen werden von dem Unternehmen Audicon bereitgestellt.
Schnittstellen für Finanzbuchhaltungs-Software
Führende Anbieter von Finanzbuchhaltungs-Software haben dafür gesorgt, dass ihre Lösungen die erforderlichen Daten im richtigen Format exportieren. So verfügt z. B. die Anwendung Scopevisio FINANZEN über eine IDEA-Exportschnittstelle.
Über diese Schnittstelle können steuerrelevante Daten ganz oder teilweise exportiert werden. Die IDEA-Daten werden anschließend wiederum in die Prüfsoftware TaxAudit importiert.
Dafür gibt es ein eigens für die TaxAudit-Software programmiertes Scopevisio-Plugin, um den Import möglichst einfach zu gestalten.
Immer die aktuelle Version
Scopevisio gewährleistet, dass die Schnittstellen immer auf die aktuelle Version aufgerüstet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Daten, wie in den GoBD gefordert, in angemessener Zeit bereitgestellt werden können.