Für das Wirtschaftsjahr 2013 war die Abgabe der jährlichen Bilanz an das Finanzamt in elektronischer Form erstmals für alle Unternehmen vorgeschrieben. Diese Bilanz wird im Allgemeinen als E-Bilanz bezeichnet. Die Vorschrift resultiert aus dem Steuerbürokratieabbaugesetz aus dem Jahr 2008 und hat weitreichende Folgen. Die Übermittlung der Daten muss als XBRL-Datensatz in einer bestimmten Taxonomie, also in einer bestimmten Struktur des Sachkontenrahmens, erfolgen. Diese Taxonomie ist für alle Unternehmen bindend.
Standardkontenrahmen
Die genutzte Buchhaltungssoftware im Unternehmen muss also künftig in der Lage sein, die Daten als XBRL-Datei zur Verfügung zu stellen. Der verwendete Kontenrahmen muss der von der Finanzverwaltung entworfenen Taxonomie entsprechen. Programme, die das nicht bieten, können für das Einreichen der Bilanzen an das Finanzamt nicht mehr genutzt werden. Die Datensätze müssen dann an einen Steuerberater übergeben werden, der die notwendigen Umbuchungen vornimmt und aus der Buchhaltung die E-Bilanz erstellt.
Die Buchhaltungen der Unternehmen basieren auf einem Standardkontenrahmen, der auf die eigenen Belange individuell abgestimmt wurde. Der unternehmenseigene Kontenrahmen muss jetzt durch Muss- und Sollkonten der neuen Taxonomie erweitert werden, die zwingend bebucht werden müssen. Gibt es keine betrieblichen Werte, so sind Nullwerte auszuweisen. Bisher bekannte Konten wurden umbenannt, andere wiederum dürfen nicht mehr bebucht werden. Bei der Umstellung auf die Buchung mit der E-Bilanz sind daher manuelle Umbuchungen erforderlich. Um die betriebliche Praxis zu erleichtern, sollten Verantwortliche ihre Buchungsrichtlinien überarbeiten.
Die E-Bilanz vereinheitlicht die Buchführungen der Unternehmen. Ihre wirtschaftlichen Zahlen werden transparenter und besser vergleichbar. Das Finanzamt erhält die Daten auf Datenträgern und in einem einheitlichen Datenformat. Dort entfällt dann die manuelle Aufarbeitung der Bilanzen. Mit Hilfe der Dateien können die Datensätze schneller und effektiver ausgewertet werden. Die angewendeten Prüfungsverfahren geben dann gezielt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den Buchhaltungen der Unternehmen. Das wird Auswirkungen auf die Betriebsprüfungen der Finanzbehörden haben. Die Kosten für die Umstellung der vorhandenen Buchhaltungsprogramme auf die E-Bilanz müssen jedoch allein die Unternehmen tragen.