Scopevisio AGHinweis zur Auftragsverarbeitung / AV
Als Kunde der Scopevisio AG hinterlegen Sie in der Regel personenbezogene Daten zur Verarbeitung in Ihrer Unternehmenssoftware. Wir verpflichten unsere Kunden nicht, einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung über die Leistungen der Scopevisio AG abzuschließen, empfehlen allerdings den Abschluss einer solchen Vertrags, da Sie hierdurch die Möglichkeit bekommen, die gesetzlichen Anforderungen des Art. 28 DSGVO zu erfüllen.
Kann die Scopevisio AG meine Daten einsehen?
Nein. Die Scopevisio AG nimmt grundsätzlich keine Einsicht in Ihre Kundendaten.
Wie kann ich gesetzeskonform handeln und meine Daten schützen?
Während der gesamten Zeit des Vertragsverhältnisses mit Scopevisio haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die hier zum Download bereitgestellte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schriftlich mit Scopevisio abzuschließen. Der Gesetzesgeber schreibt in Art. 28 Abs. 9 DSGVO vor, dass ein solcher Vertrag, schriftlich abgeschlossen werden kann. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt mit uns abschließen; z.B. wenn Sie damit beginnen, personenbezogene Daten mit unserem System zu verarbeiten.
Scopevisio setzt sich für Datenschutz ein
Laden Sie kostenlos die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und Anlage 1 Technisch-Organisatorische Maßnahmen sowie die Anlage 2 Subunternehmer herunter, füllen diese aus und senden Sie einen Ausdruck an:
Scopevisio AG
Abteilung Auftragsverarbeitung
Rheinwerkallee 3
53227 Bonn
Innerhalb einer Woche erhalten Sie den Vertrag gegengezeichnet und kostenfrei zurück.
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