Was ist Cloud-Computing?
Es kursieren viele Definitionen; eine der besten stammt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [1]:
„Cloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software.“
Was bedeutet dies?
Diese auf den ersten Blick etwas sperrige Definition besagt Folgendes:
- Cloud Computing ist skalierbar. Die Nutzer können die Services flexibel und bedarfsgerecht in Anspruch nehmen.
- Cloud Computing wird über das Netz bereitgestellt. In den meisten Fällen geschieht dies in einer so genannten „Public Cloud“, in der Services von einem Anbieter zur Verfügung gestellt und von mehreren Kunden per Benutzerkonto genutzt werden.
So werden Cloud-Services über viele und wechselnde Standorte verteilt – ein bedeutender Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Verfügbarkeit von IT-Ressourcen. So können Unternehmen ihre gesamte IT-Infrastruktur an einen Dienstleister auslagern und in Form von Services, Infrastruktur und / oder Plattform für ihre Zwecke flexibel nutzen.
- Die bereitgestellten Dienstleistungen sind vielfältig. Sie verteilen sich auf drei Bereitstellungsmodelle:
- Infrastructure as a Service (IaaS): IT-Ressourcen wie z. B. Speicher, Rechenleistung oder Netze, werden als Dienste angeboten. Der Kunde baut auf dieser Infrastruktur mit der Software seiner Wahl seine eigenen Services auf. Damit hat der Kunde die volle Kontrolle über die Software bzw. kann selbst erstellte Programme nutzen. Die Anwendungen werden, wie bei allen Cloud-Modellen, über das Internet bereitgestellt.
- Platform as a Service (PaaS): Der Anbieter stellt neben der Hardware auch Schnittstellen sowie das Betriebssystem bereit. Neben der Infrastruktur werden also auch grundlegende Systemfunktionalitäten bereitgestellt. Der Anbieter bietet dem Kunden etwa Mandantenfähigkeit, Datenbankzugriffe usw. Die auf der Plattform aufsetzende Software und Anwendungen bestimmt der Kunde selbst.
- Software as a Service (SaaS): Der Kunde nutzt bei SaaS zusätzlich zur Hardware und Plattform auch die Software. SaaS-Anbieter stellen Anwendungen aller Art als Dienste zur Verfügung, vom simplen E-Mail-Client bis hin zur vollintegrierten Unternehmenssoftware. Der Kunde administriert die von ihm genutzten Dienste im Web-Browser, während sich der Anbieter um die IT-Administration und –Infrastruktur kümmert.
Wie steht es mit der Sicherheit?
Moderne Cloud-Anbieter haben ein hohes Sicherheitsniveau. Das BSI hat klare Anforderungen an die Sicherheit von Cloud-Diensten definiert, insbesondere für Rechenzentren, Server, Netze, Anwendungen, Plattformen und die Daten selbst. Sicherheitsarchitekturen und Verschlüsselung sorgen selbst bei schutzwürdigen Daten für angemessene Sicherheit.
Daten, die in einem professionell administrierten, deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum liegen, sind vor Missbrauch und Einsichtnahme Dritter meist besser geschützt, als dies auf einem lokalen Server im Kundenunternehmen möglich wäre. Die laufende Aktualisierung der Anwendungen und ihr Schutz vor Schadsoftware ist ein Teil der Services, die der Cloud-Anbieter für seine Kunden erbringt.
Ein Anwendungsbeispiel
Eine Agentur arbeitet mit Projektteams aus internen und externen Mitarbeitern. In der Cloud können Mitarbeiter von ihren unterschiedlichen Standorten aus (abhängig von ihren Berechtigungen) Dateien ablegen, lesen und bearbeiten, ohne dass verschiedene Versionen zu kursieren beginnen.
Durch virtuelle Kunden- oder Projektakten liegen alle wichtigen Informationen aktuell, gebündelt und sortiert vor. Alle Beteiligten sind dadurch auf demselben, aktuellen Kenntnisstand.
Downloads
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Weiterführende Informationen zum Thema Cloud-Computing im kostenlosen Leitfaden.
Fußnote:
[1] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Eckpunktepapier „Sicherheitsempfehlungen für Cloud Computing Anbieter“ S, 15f.