Anlagevermögen – Das Wichtigste in Kürze

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Was gehört zum Anlagevermögen?

Wie der Name sagt, besteht das Anlagevermögen aus Vermögenswerten, die langfristig im Geschäftsbetrieb angelegt sind. Beispiele für Anlagevermögen sind:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Patente, Lizenzen und Konzessionen,
  2. Sachanlagen, wie zum Beispiel Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Produktionsanlagen,
  3. Finanzanlagen, wie zum Beispiel Beteiligungen an verbundenen Unternehmen oder Wertpapiere des Anlagevermögens.

Das Anlagevermögen wird oft auch mit dem Buchwert eines Unternehmens gleichgesetzt. Dieser Buchwert drückt die finanzielle Substanz einer Firma aus. Setzt man ihn in Beziehung zur Börsenbewertung der Firma, kann man erkennen, wie groß die Abweichung zwischen dem Börsenwert und dem realen Wert ist und ob das Unternehmen eventuell an der Börse überbewertet ist.



Das Anlagevermögen in der Bilanz

Das Anlagevermögen wird in der Bilanz links oben ausgewiesen. Darunter folgt das Umlaufvermögen. Je kürzer die Verweildauer im Unternehmen (Fristigkeit) ist, umso weiter unten steht eine Position in der Bilanz. Bei den Vermögenswerten stehen Grundstücke und Gebäude oben und der Kassenbestand unten. Das entspricht der in § 266 HGB festgelegten Bilanzgliederung.

Die Bilanz ist in Kontenform aufzustellen, wobei die Vermögenswerte auf der linken Seite – der Aktivseite – und das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten auf der rechten Seite – der Passivseite – ausgewiesen werden. Die Passivseite zeigt somit die Kapitalherkunft und die Passivseite die Kapitalverwendung an. Die Bilanzpositionen werden von oben nach unten mit abnehmender Fristigkeit notiert. Oben stehen die langfristigen, weiter unten immer kurzfristigere Positionen.

Fristenkongruenz

Infolgedessen kann der geübte Leser auf den ersten Blick erkennen, ob das Unternehmen die Grundsätze der Fristenkongruenz eingehalten hat. Diese verlangt, dass langfristige Vermögensgegenstände langfristig gegenfinanziert sind und kurzfristige Vermögensgegenstände kurzfristig. Man nennt dies auch die “Goldene Bilanzregel”.

Das Anlagevermögen sollte dem entsprechend aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital gegenfinanziert werden. Häuslebauer kennen das: Grundstücke und Gebäude sollten durch einen Mix aus Eigenkapital und langfristigen Bankdarlehen gedeckt sein.

Anlagevermögen versus Umlaufvermögen

Während das Anlagevermögen langfristig im Unternehmen verbleibt, ist die Verweildauer beim Umlaufvermögen kurz.

Zum Umlaufvermögen gehören:

  1. Vorräte, zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
  3. Wertpapiere des Umlaufvermögens,
  4. Kassenbestand, liquide Mittel.

IFRS versus HGB

Internationale Unternehmen stellen ihre Bilanz häufig nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) als nach dem § 266 HGB auf. In den IFRS werden die Aktiva einfach als langfristiges Vermögen und kurzfristiges Vermögen bezeichnet. Das langfristige Vermögen entspricht hier dem Anlagevermögen laut HGB.

Ist jede Maschine Anlagevermögen?

Nicht unbedingt.

Angenommen, Sie haben einen Betrieb und besitzen einen Firmen-PKW. Dieser PKW würde zum Anlagevermögen gehören.

Anders, wenn Sie einen Autohandel betreiben und PKW ankaufen, um sie wieder zu verkaufen. In diesem Falle wären die PKW gewissermaßen Ihr Lagerbestand und würden somit zum Umlaufvermögen gehören.

Es hängt also davon ab, was der Betrieb mit dem jeweiligen Vermögensgegenstand vorhat. Je nach Verwendung kann derselbe Gegenstand einmal zum Anlagevermögen gehören und ein andermal zum Umlaufvermögen.

Bewertung des Anlagevermögens und Abschreibungen

Neu erworbene Anlagen werden zunächst mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, auch als “AHK” abgekürzt, in die Bilanz eingestellt.

Wenn der Wert der Anlagen sich durch Abnutzung verringert, wird diese Wertminderung in der Bilanz durch Abschreibungen dargestellt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht Abschreibungstabellen, die die gewöhnliche Nutzungsdauer von Gegenständen des Anlagevermögens beschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer in Jahren dividiert und in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben (so genannte lineare Abschreibung).

Infolgedessen sinkt der bilanzielle Wert der Anlagen und die Wertminderung fließt als (kalkulatorischer) Aufwand in die GuV-Rechnung des Unternehmens ein. Sie mindert den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens. Im Jahresabschluss wird sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz derselbe Wert subtrahiert. Die Abschreibungen bewirken eine Bilanzverkürzung.

Manche Gegenstände des Anlagevermögens, wie zum Beispiel Wertpapiere, unterliegen keiner planbaren Wertminderung. Sie werden in der Regel nicht abgeschrieben, es sei denn, sie erleiden einen substanziellen und dauerhaften Wertverlust. Dann kommt eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht.

Anlagevermögen im Anlagenspiegel

Kapitalgesellschaften müssen ihrem Jahresabschluss eine Aufstellung ihres Anlagevermögens beifügen, den so genannten Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB.

Darin werden, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufgeführt. Dazu gehören folgende Angaben:

  1. Die Abschreibungen werden in der gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs angegeben.
  2. Außerdem werden die jeweils im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen beziffert.
  3. Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs sind ebenfalls zu benennen.

Sind in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden, ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.

Investitionen

Aus dem vorher Gesagten wird offenbar, dass das Anlagevermögen, bedingt durch Abnutzung, mit der Zeit an Wert verliert.

Zugleich setzt das Unternehmen seine Anlagen produktiv ein und generiert (hoffentlich) Gewinne. Hinzu kommt die durch Abschreibungen verminderte Steuerlast.

Dieser Mechanismus versetzt ein Untenehmen, das betriebswirtschaftlich erfolgreich geführt wird, in die Lage, seine Produktionsmittel auf dem neuesten Stand zu halten – es kann einen Teil der Erträge in Investitionen umsetzen. Die Investitionen werden als Zugänge zum Anlagevermögen ausgewiesen.

Den Ersatz veralteter Maschinen und Anlagen bezeichnet man als Ersatzinvestition, die Erweiterung des Betriebs bei einem wachsenden Unternehmen als Erweiterungsinvestition.

Wichtige Kennziffern für das Anlagevermögen

Stellen Sie Ihrer Bilanz doch einfach Fragen! Kennzahlen liefern Ihnen die Antworten darauf.

Frage: Wie ist mein Anlagevermögen gegenfinanziert?

Antwort: Der Deckungsgrad I gibt an, wie weit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt wird. Dieser Wert sollte 70 bis 100% betragen. Der Deckungsgrad II bezieht in diese Rechnung neben dem Eigenkapital auch das langfristige Fremdkapital mit ein. Er sollte mehr als 100% betragen, Werte zwischen 110% und 150% sind in der Regel in Ordnung. (Das ist natürlich branchenabhängig.)

Berechnung:

Deckungsgrad I = Eigenkapital / Anlagevermögen * 100

Deckungsgrad II = Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen + 100

Frage: Investiere ich genug?

Antwort: Auf lange Sicht sollte Ihre Investitionsquote größer oder gleich Ihrer Abschreibungsquote sein. In diesem Fall investieren Sie mehr als Sie abschreiben. Es ist wichtig, die Investitionsquote über mehrere Jahre zu betrachten, da z. B. eine neue Produktionsstraße normalerweise nicht jedes Jahr angeschafft wird. Will sagen: In manchen Jahren wird viel investiert, in anderen Jahren recht wenig, während die Abschreibungen keine so große Schwankungsbreite aufweisen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Investitionsgüter zu leasen oder zu mieten. In einem solchen Fall hat die Investitionsquote keine oder wenig Aussagekraft.

Frage: Wie verfügbar ist mein Kapital?

Antwort: Die Anlagenintensität (Anlagevermögen / Gesamtvermögen) gibt an, wie viel von Ihrem Vermögen langfristig im Unternehmen gebunden ist. Je niedriger die Anlagenintensität, umso verfügbarer ist Ihr Kapital. Industriebetriebe haben naturgemäß eine höhere Anlagenintensität als Dienstleistungsunternehmen, weil sie Produktionsstätten und Maschinen benötigen. Die Anlagenintensität lässt sich beeinflussen, indem Maschinen nicht gekauft, sondern geleast werden.

Finanzierung von Anlagevermögen

Wenn ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand aus eigenen Mitteln kauft, verringert sich dadurch sein Bestand an Finanzierungsmitteln, während das Anlagevermögen zunimmt. Da beide Positionen auf der Aktivseite der Bilanz stehen, spricht man von einem Aktivtausch.

Es verändert sich allerdings die Relation zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen: Das Erstere wächst, das Letztere schrumpft. Die Liquidität nimmt ab.

Nimmt das Unternehmen ein Darlehen auf, um den Vermögensgegenstand zu erwerben, erhöhen sich sowohl das Anlagevermögen als auch die Verbindlichkeiten. Es kommt zu einer Bilanzverlängerung. Bestimmte Bilanzkennziffern, wie z. B. die wichtige Eigenkapitalquote können darunter leiden.

Werden Vermögensgegenstände hingegen geleast oder gemietet, so tauchen sie nicht in der Bilanz auf, sondern werden unter dem Bilanzstrich oder im Anhang ausgewiesen.

Autor:in Dorothea Heymann-Reder
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